Bankrecht

Kreditvertrag

Welche wichtigen gesetzlichen Regelungen sollten Sie bei Abschluss eines Kreditvertrages beachten?

Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Er darf nicht in elektronischer Form abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass Sie von Ihrer Bank (Kreditgeber) eine Kopie des Antrags erhalten, die Sie unterschreiben. Dieser Kreditvertrag muss enthalten:

- den Nettodarlehensbetrag, also wie viel Ihnen die Bank tatsächlich auszahlt ohne den Abschlagsbetrag (Disagio) und ggf. die Höchstgrenze des Darlehens.

- den Zinssatz

- den Gesamtbetrag der Teilzahlungen, die Sie aufgrund dieses Kredites zurückzahlen müssen und

- eine Angabe darüber, wie Sie den Kredit zurückzahlen (effektiver Jahreszins, d.h. wie viel Prozent des Nettodarlehensbetrags Sie pro Jahr zurückzahlen müssen)

- die Kosten der Rechtsschuldversicherung

- zu bestellende Sicherheiten.

Treffen die oben genannten Anforderungen auf einen Kredit nicht zu, so ist der Vertrag nichtig. Haben Sie den Kredit trotzdem in Anspruch genommen, so gilt der Vertrag, aber Ihre geschuldeten Leistungen können sich verringern.

Lassen Sie sich von einem Anwalt der Kanzlei Stankusch Westphalen beraten, wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Bank ist in Kreditsachen nicht fair! Auch über Ihr Widerrufsrecht, z.B. auch bei einem Autokauf, können Sie die Anwälte kompetent beraten. Wir helfen Ihnen in beiden Fällen gerne.

Achtung! Diese Anforderungen gelten nicht für Finanzierungs-Leasing-Verträge oder einen Überziehungskredit. Trotzdem muss die Bank Sie in Textform (z.B. auch auf dem Kontoauszug) über die Bedingungen dieses Kredits informieren.




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